AGB’s

 

1.Geltungsbereich

 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standardseminare der LQS Logistics, nachfolgend LQS genannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder online bei uns erfolgen. Lehnt LQS nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich ab, gilt die Anmeldung als angenommen.

  1. Seminarinhalte

Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird. LQS ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung der Teilnehmenden abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.

  1. Rücktritt

Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

4.1. Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis zu 15 Tage vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet.

4.2. Beim Rücktritt innerhalb von 14 bis 3 Tagen vor Beginn des Seminars werden 80% der Seminargebühren fällig. Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der Seminargebühren fällig. Bei Nichtteilnahme sind von den Teilnehmenden 100% der Seminargebühren zu entrichten.

  1. Absage des Seminars

LQS behält sich die Absage von Seminaren aus

Gründen vor, die LQS nicht zu vertreten hat,

wie z.B. Nichterreichen der seminartyp-abhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt. Bei einer Absage wird LQS versuchen, die Teilnehmenden auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern diese einverstanden sind. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der bereits bezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens LQS oder deren Erfüllungsgehilfen.

  1. Kündigung

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines mehrtägigen Seminars bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

  1. Zahlungsbedingungen

7.1. Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.

7.2. Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn bzw. gemäß des vereinbarten Vertrags fällig.

7.3. LQS ist berechtigt, von den Teilnehmenden einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z.B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist LQS berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen. Verzug tritt mit Beginn des Seminars ein. Sollten die Teilnehmenden bis zum Beginn des Seminars nicht die Seminargebühr bezahlt haben und dennoch am Seminar teilnehmen, ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit die Teilnehmenden nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7.4. Sollte bis zum letzten Tag des Seminars nicht der vollständige Gesamtbetrag eingegangen sein, hat LQS das Recht, Teilnahmebescheinigung, Urkunden, Zertifikate usw. zurückzubehalten.

  1. Rechte an den Seminarunterlagen

Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden exklusiv den Teilnehmenden eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich LQS ausschließlich vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von LQS in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Dies gilt insbesondere auch bei Online-Seminaren, bei welchen darüber hinaus Aufzeichnungen, Mitschnitte jedweder Art und Screenshots während des Seminars ausdrücklich nicht gestattet sind.

  1. Haftung

LQS haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/ oder durch Verlust oder Diebstahl von in Schulungsräumen/ -geländen eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. LQS haftet bei zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. LQS haftet bei Online-Seminaren nicht für Kosten, die den Teilnehmenden durch Ausfälle jeglicher Art, entstehen.

  1. Erfüllungsort

 Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.

  1. Gerichtsstand

13.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von LQS, soweit die Teilnehmenden Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

13.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Teilnehmende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von LQS gegen die Teilnehmenden, soweit die Person Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

13.4. An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt LQS nicht teil.

  1. Schlussbestimmungen

14.1. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

14.2. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

14.3. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen