UVV Prüfung Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68 – Deutschlandweit sicher unterwegs
- Gesetzliche Pflicht: Arbeitgeber sind laut DGUV V 68 und der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, regelmäßig Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren.
- Vermeidung von Unfällen & Schäden: Durch frühzeitige Erkennung von Mängeln – z. B. an der Lenkung, der Beleuchtungsanlage oder dem Fahrwerk – sichern Sie den gefahrlosen Betrieb von Flurförderzeugen.
- Versicherungsschutz & Haftung: Ohne Prüfplakette und Prüfbericht drohen im Schadensfall Bußgelder oder der Verlust des Versicherungsschutzes.
Wer darf Flurförderzeuge prüfen?
Die UVV-Prüfung darf ausschließlich durch eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen erfolgen. Diese muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung, entsprechende Ausbildung und Erfahrung, sowie über die notwendigen Kenntnisse aktueller Vorschriften verfügen.
Unsere Prüfer erfüllen alle Kriterien und werden regelmäßig geschult, um eine gesetzeskonforme und effiziente Prüfung zu gewährleisten.
Unser Prüfablauf: professionell & transparent
Sicht- & Funktionsprüfung
Unsere sachkundigen Prüfer kontrollieren Sichtprüfung des allgemeinen Zustands, Traglastdiagramm, Sicherheitseinrichtungen sowie Lenkung und Hubeinrichtung.
Technische Prüfung und Mängeldokumentation
Es erfolgt eine prüfung von Flurförderzeugen auf schwerwiegende Mängel (z. B. Hydraulik, Anbaugeräte). Alle festgestellten Mängel werden im Prüfbericht mit Name und Anschrift des Prüfers dokumentiert.
Testlauf & Funktionstest
Kontrolle der sicherheitsrelevanten Systeme wie Warneinrichtungen, Rückhaltesysteme (z.B. Sicherheitsgurte) und Not-Aus- Schalter.
Prüfplakette & Nachweis
Kontrolle der vorhandenen Dokumente, wie Bedienungsanleitung, Prüfbücher und Wartungsnachweise.
Unsere Qualifikation als Befähigte Person zur Prüfung
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- Abgeschlossene berufliche Ausbildung (z. B. geprüfter Staplerfahrer)
- Fachliche Ausbildung und Erfahrung in der Prüfung von Flurförderzeugen
- Zugelassene Prüfer nach DGUV Richtlinien
- Permanente Schulung und Kenntnis der aktuellen Unfallverhütungsvorschriften
Damit stellen wir sicher, dass jede UVV-Prüfung deutschlandweit nach aktuellem Stand – auch im täglichen Betriebsablauf – erfolgt.
Prüfintervalle & Prüfungsumfang
- Wiederkehrende Prüfung: mindestens einmal im Jahr.
- Große Überprüfung: je nach Einsatzintensität, fakultativ halbjährlich
- Zusatzprüfung nach Reparaturen oder Umbauten – z. B. bei Anbaugeräte-Wechsel
Vorteile unserer Lösung
Vorteil | Beschreibung |
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Rechtssicher | Alle Prüfungen nach UVV, BetrSichV, BGV D27 |
Effizient | Prüfung im laufenden Betrieb – kein Stillstand |
Transparenz | Klarer Prüfbericht, Prüfbuch, lückenlose Dokumentation |
Kompetenz | Durch sachkundige Personen mit DGUV-Zulassung |
Flexibilität | Prüfungen bundesweit planbar – auch kurzfristig |

Häufige Fragen zur Prüfung von Flurförderzeugen
1. Was ist eine DGUV V 68 Prüfung?
Die DGUV V 68 (ehem. BGV D27) schreibt vor, dass Flurförderzeuge regelmäßig auf Unfallrisiken geprüft werden müssen.
2. Wer ist befähigte Person?
Sachkundige Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung, Kenntnis der Vorschriften und regelmäßiger Schulung dürfen Prüfungen durchführen.
3. Was passiert bei Mängeln oder Unfall?
Alle Mängel werden sofort dokumentiert. Der Betrieb gefährlicher Geräte ist untersagt, bis eine funktionsgerechte Nachprüfung erfolgt ist.
Fazit: Warum die UVV Prüfung unerlässlich ist
Die UVV-Prüfung für Flurförderzeuge ist ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und dient dem Schutz von Menschen, Maschinen und Materialien. Unternehmer sollten daher großen Wert auf die regelmäßige und ordnungsgemäße Durchführung dieser Prüfungen legen und diese sorgfältig dokumentieren.
UVV-Prüfung Anmeldung
Unsere Kurse finden in Im Altenschemel 16, 67435 Neustadt statt