Jährliche Arbeitssicherheits-unterweisung

Jährliche Unterweisung Unterweisungspflichten 

§ 4 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) ist eine zentrale Regelung im Arbeitsschutz, die für alle Beschäftigten gilt – insbesondere auch für Staplerfahrer. In diesem Paragraphen ist die Unterweisung der Versicherten festgelegt, die der Unternehmer regelmäßig, angemessen und bezogen auf die Gefährdungssituation am jeweiligen Arbeitsplatz durchzuführen hat. Die Unterweisung ist dabei ein zentrales Element für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zur Vermeidung von Unfällen unerlässlich. Die Durchführung der Unterweisung ist gesetzlich gefordert und fest im Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) verankert.

Inhalt und Bedeutung von § 4 der DGUV 

Der § 4 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet Unternehmen zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten. Diese Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und bei Bedarf – etwa bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder bei Veränderungen im Aufgabenbereich – angepasst werden. Der Inhalt der Unterweisung richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und der Gefährdungsentwicklung. Die Erstunterweisung muss vor der Aufnahme einer Tätigkeit erfolgen.

Die Unterweisung hat so zu erfolgen, dass sie verständlich, praxisnah und auf den konkreten Arbeitsplatz bezogen ist. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen dadurch konkret greifbar gemacht werden. Dabei sind auch Betriebsanweisungen, Gebrauchsanweisungen für Arbeitsstoffe und relevante Vorschriften wie das Jugendarbeitsschutzgesetz oder die Gefahrstoffverordnung zu berücksichtigen.

Regelmäßigkeit der Unterweisung 

 

Die regelmäßige Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Mindestens einmal jährlich muss sie erfolgen, um die Beschäftigten ausreichend und angemessen über die bestehenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren. Treten innerhalb der Jahresfrist relevante Veränderungen auf – etwa neue Maschinen, veränderte Arbeitsmittel oder Gefährdungen – sind kürzere Unterweisungsintervalle erforderlich.

Für bestimmte Tätigkeiten, wie z. B. den Umgang mit Flurförderzeugen, kann auch eine halbjährliche Unterweisung angezeigt sein. Unterweisungsanlässe können zudem arbeitsplatzbezogene Veränderungen oder Arbeitsunfälle sein. In jedem Fall gilt: Die Unterweisung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und muss aktuell gehalten und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Schriftliche Dokumentation 

Ein zentrales Element der Durchführung der Unterweisung ist die schriftliche Dokumentation. Sie dient als Beweis, dass die Unterweisung durchgeführt wurde und die Arbeitnehmer ausreichend informiert wurden. Diese Dokumentation ist bei behördlichen Prüfungen oder nach einem Arbeitsunfall von zentraler Bedeutung.

Laut der Vorschriften ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Nachweise aufzubewahren. Die Unterweisung muss zudem so gestaltet sein, dass sie auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter abzielt und das Verständnis für die Maßnahmen des Arbeitsschutzes stärkt.

Spezifische Unterweisung für Staplerfahrer 

Sicherheitsunterweisungen mit besonderem Fokus

Staplerfahrer unterliegen besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Daher ist die Unterweisung in diesem Bereich besonders detailliert durchzuführen. Inhalt der Unterweisung kann unter anderem sein:

  • Sicheres Fahren und Heben: Schulung in der Bedienung von Gabelstaplern, inklusive Fahrphysik, Lastverteilung und Sicherheitsabständen.

  • Verkehrsregeln im Betrieb: Unterweisung in die internen Verkehrswege zur Vermeidung von Zusammenstößen.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Einsatz und Bedeutung von Sicherheitsschuhen, Warnwesten etc.

  • Notfallmaßnahmen: Verhalten im Falle eines Unfalls oder bei technischen Störungen.

Diese bezogene Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, wiederholt werden. Sicherheitsfachkräfte oder fachkundige Personen können hier unterstützend beauftragt werden.

Verantwortung und Aufgaben des Unternehmers 

Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Unterweisung der Beschäftigten umzusetzen. Dabei muss er sicherstellen, dass die Unterweisungsinhalte vollständig, aktuell und zweckmäßig sind. Dies betrifft sowohl die Erstunterweisung als auch die regelmäßige Auffrischung. Bei Arbeitnehmerüberlassung trägt der Entleiher ebenfalls Verantwortung für die persönliche Unterweisung vor Ort.

Abhängig von der Größe des Betriebs und der Komplexität der Aufgabenbereiche ist es empfehlenswert, mit Sicherheitsfachkräften zusammenzuarbeiten. Sie unterstützen dabei, die Unterweisungen nachvollziehbar und gemäß den Anforderungen des § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 durchzuführen.

Anmeldung zum Jährliche Unterweisung

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