PSA Ausbildung: Sicherheit durch Persönliche Schutzausrüstung 

Ausbildung für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198 und 112-199

Die Ausbildung zur Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit in vielen Branchen, in denen Mitarbeiter in Höhen arbeiten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat hierfür spezifische Regeln festgelegt, die in den DGUV Regeln 112-198 und 112-199 zusammengefasst sind. Diese Regeln dienen als Grundlage für die Schulung und den sicheren Einsatz von PSA gegen Absturz.

DGUV Regel 112-198: „Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“

 

Die DGUV Regel 112-198 legt die Anforderungen an die Benutzung von PSA gegen Absturz fest. Sie gilt für alle Arbeiten, bei denen ein Absturzrisiko besteht und bei denen keine kollektiven Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Netze vorhanden sind. Diese Regel umfasst verschiedene Arten von PSA, wie Auffanggurte, Verbindungsmittel, mitlaufende Auffanggeräte und Höhensicherungsgeräte.

Inhalt der Ausbildung nach DGUV Regel 112-198:

 

Theoretische Grundlagen:
Verständnis der relevanten Vorschriften und Normen.
Erkennen von Absturzgefahren und Beurteilung von Risiken.
Auswahl und Einsatz von geeigneter PSA gegen Absturz.

Praktische Übungen:
Anlegen und Einstellen von Auffanggurten.
Nutzung von Verbindungsmitteln und Sicherungsgeräten.
Rettungsübungen, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können.

Wartung und Pflege:
Regelmäßige Überprüfung und Wartung der PSA.
Kenntnis der Lebensdauer und der Austauschintervalle der Ausrüstung.

Inhalt der Ausbildung nach DGUV Regel 112-199:

Die Regel legt besonderen Wert darauf, dass nur qualifizierte und entsprechend ausgebildete Personen die PSA benutzen dürfen. Dies soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter in der Lage sind, die Ausrüstung korrekt und sicher zu verwenden.

DGUV Regel 112-199: „Retten aus Höhen und Tiefen mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“

Ergänzend zur Regel 112-198 beschreibt die DGUV Regel 112-199 die Anforderungen an das Retten von Personen aus Höhen und Tiefen unter Einsatz von PSA gegen Absturz. Diese Regel ist besonders wichtig, da im Ernstfall schnelle und sichere Rettungsmaßnahmen erforderlich sind, um Verletzungen zu minimieren und Leben zu retten.

Praktische Rettungsübungen:
Durchführung realitätsnaher Rettungsübungen unter Anleitung. Schulung im Umgang mit Verletzten und deren schonende Rettung.
Die Regel fordert, dass die Rettungskräfte regelmäßig geschult und trainiert werden, um in Notsituationen effektiv handeln zu können.

Rettungstechniken:
Anwendung verschiedener Rettungstechniken in Abhängigkeit von der
jeweiligen Arbeitssituation.
Einsatz von Rettungsgeräten wie Abseilgeräte oder Rettungshubgeräte.

Sicherer Ablauf von Rettungseinsätzen:
Planung und Durchführung von Rettungseinsätzen. Sicherstellung der Kommunikation während der Rettung.

PSA Ausbildung in wenige worten

Die Ausbildung nach den DGUV Regeln 112-198 und 112-199 ist essentiell für die Sicherheit von Mitarbeitern, die in Höhen arbeiten. Sie stellt sicher, dass diese nicht nur die PSA korrekt verwenden, sondern auch in der Lage sind, im Notfall Rettungsmaßnahmen durchzuführen. Die regelmäßige Schulung und Weiterbildung in diesem Bereich trägt entscheidend dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Unsere Kurse finden in Im Altenschemel 16, 67435 Neustadt statt