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Staplerschein verloren: So beantragen Sie Ersatz.

von Jetmir Halili | Feb. 3, 2026 | Staplerschein | 0 Kommentare

Ein verlorenes Dokument ist immer ärgerlich, besonders dann, wenn es für den Beruf benötigt wird. Wenn Ihr Staplerschein verloren gegangen ist, bedeutet das jedoch nicht, dass Sie Ihre Tätigkeit sofort einstellen müssen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen, welche Stellen zuständig sind und worauf Sie achten sollten, um rechtssicher weiterarbeiten zu können.

Der Staplerschein, der auch als Gabelstaplerführerschein oder Fahrausweis bezeichnet wird, ist ein zentraler Nachweis für Ihre Befähigung zum sicheren Führen von Flurförderzeugen. Gerade im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Haftungsfragen ist es wichtig, bei Verlust korrekt zu handeln.

Ist ein verlorener Staplerschein ein Problem?

Zwar ist ein verlorener Staplerschein zunächst kein rechtliches Drama, im Arbeitsalltag kann er jedoch schnell zum Problem werden. Ohne entsprechenden Nachweis Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten dürfen Sie in vielen Betrieben keinen Stapler oder Gabelstapler bedienen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Eignung ihrer Mitarbeitenden zu prüfen und zu dokumentieren.

Wichtig zu wissen: Der Staplerschein selbst ist in der Regel unbegrenzt gültig, sofern keine betrieblichen oder gesetzlichen Änderungen vorliegen. Dennoch verlangen viele Unternehmen zusätzlich eine jährlich durchgeführte Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift. Der Verlust betrifft also nur das Dokument, nicht jedoch Ihre Qualifikation.

Staplerschein verloren, so beantragen Sie Ersatz

In den meisten Fällen können Sie ein Ersatzdokument erhalten, wenn der Staplerschein fehlt. Das Ziel besteht darin, den ursprünglichen Befähigungsnachweis erneut auszustellen. Der Ablauf ist in der Regel klar strukturiert und orientiert sich an den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 308-001.

Entscheidend ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie die ursprüngliche Schulung und Prüfung erfolgreich absolviert haben. Das Vorgehen ist ähnlich, unabhängig davon, ob es sich um einen klassischen Staplerführerschein, einen Gabelstaplerschein, einen Schein für Schubmaststapler oder Teleskopstapler handelt.

Schritt 1: Ausbildungsstätte ermitteln

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Stelle, die Ihren Staplerschein ausgestellt hat. Das kann ein externer Schulungsanbieter, ein interner Ausbilder im Betrieb oder eine Organisation wie DEKRA oder TÜV sein.

Falls Sie sich unsicher sind, hilft oft ein Blick in alte Unterlagen oder die Personalakte. Auch eine Kopie des damaligen Zertifikats kann Aufschluss geben. Auch der frühere Arbeitgeber kann häufig Auskunft über die Ausbildung des Mitarbeiters geben.

Schritt 2: Identitätsnachweis vorbereiten

In der Regel benötigen Sie für den Antrag einen Identitätsnachweis, zum Beispiel Ihren Führerschein oder Personalausweis. Zusätzlich werden häufig Ihre persönlichen Daten abgefragt, um Sie eindeutig im Register des Ausbildungsanbieters zuzuordnen.

Hilfreich ist jede vorhandene Kopie oder Bescheinigung, die Ihre Teilnahme an der Staplerschulung bestätigt. Auch interne Dokumente zur Beauftragung oder zum Führen eines Flurförderzeugs können unterstützend wirken.

Schritt 3: Ersatz beantragen

Nun können Sie den Ersatz offiziell beantragen. Einige Anbieter stellen dafür ein Formular mit allen erforderlichen Daten bereit. In anderen Fällen genügt eine formlose Anfrage per E-Mail.

Der Aussteller prüft dann, ob Ihre theoretisch und praktisch erworbenen Kenntnisse dokumentiert sind. Das Ziel besteht darin, Ihnen entweder einen neuen Staplerschein oder eine gleichwertige Bestätigung auszustellen.

Schritt 4: Gebühren & Bearbeitungszeit

Die Kosten für das Ersatzdokument variieren. Häufig bewegen sie sich im niedrigen zweistelligen Bereich. Die Bearbeitungszeit beträgt meist wenige Tage, sofern alle Unterlagen vollständig sind.

In Ausnahmefällen kann es länger dauern – etwa wenn der ursprüngliche Ausbilder kontaktiert werden muss oder alte Daten archiviert sind. Insgesamt ist der Prozess aber gut planbar und transparent.

Was tun, wenn der Aussteller nicht mehr existiert?

Es kann problematisch werden, wenn der Ausbilder nicht mehr erreichbar ist oder das Unternehmen nicht mehr besteht. In diesem Fall können Sie sich an eine andere anerkannte Stelle, wie etwa eine Kammer oder einen zertifizierten Schulungsanbieter, wenden.

Unter Umständen ist eine erneute Schulung oder zumindest eine verkürzte Weiterbildung erforderlich, um einen neuen Fahrausweis zu erhalten. Grundlage sind dabei die Anforderungen des DGUV-Grundsatzes sowie gegebenenfalls die Qualifikation nach 308-009, Stufe 1.

Digitale Nachweise – sind sie gültig?

Digitale Dokumente gewinnen zunehmend an Bedeutung. In vielen Betrieben kann ein digitaler Nachweis oder eine gescannte Kopie akzeptiert werden, sofern sie gültig und nachvollziehbar ist.

Rein rechtlich ersetzen digitale Unterlagen den Originalschein jedoch nicht immer vollständig. Klären Sie daher mit Ihrem Arbeitgeber, ob ein digitaler Befähigungsnachweis ausreicht oder ob ein physisches Dokument benötigt wird, insbesondere bei Flurförderfahrzeugen.

Häufige Fehler beim Ersatzantrag

Beim Ausfüllen von Ersatzanträgen passieren immer wieder typische Fehler. Diese Programme werden häufig fälschlicherweise angenommen:

– automatische Ausstellung ohne Prüfung
– Anerkennung ohne Theorie und Praxis
– Verzicht auf erneute Unterweisung.

Bewährte Strategien zur Vermeidung von Problemen sind:

– frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Ausbilder
– Bereitstellung jeder verfügbaren Kopie.
– Klärung der Gültigkeit mit dem Arbeitgeber.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag reibungslos bearbeitet wird.

FAQs zum Ersatz des Staplerscheins

In diesen häufig gestellten Fragen klären wir offene Punkte rund um den Ersatz des Staplerscheins:

Ist mein Staplerschein noch gültig?
Ja, der Staplerschein ist grundsätzlich unbegrenzt gültig, sofern regelmäßig Unterweisungen erfolgen.

Muss ich erneut eine Prüfung ablegen?
Nicht zwingend. Wenn Ihre theoretische und praktische Qualifikation dokumentiert ist, reicht oft ein Ersatz.

Gilt das auch für spezielle Geräte?
Ja, auch bei Teleskopstaplern, Schubmaststaplern oder anderen Flurförderzeugen.

Was ist mit dem Gabelstaplerführerscheins?
Der Verlust des Gabelstaplerführerscheins wird identisch behandelt wie der eines klassischen Staplerscheins.

Kann der Arbeitgeber helfen?
Ja, oft liegen Unterlagen in der Personalakte oder Informationen zur damaligen Unterweisung vor.

Fazit

Es ist ärgerlich, den Staplerschein zu verlieren, aber das Problem ist gut lösbar. Mit den richtigen Schritten, etwas Vorbereitung und klarer Kommunikation erhalten Sie Ihren Fahrausweis in der Regel problemlos zurück. So bleiben Sie als Staplerfahrer rechtssicher einsatzfähig, heute und in Zukunft.

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GF/CEO Jetmir Halili

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